Rechtsübersetzungen für Englisch Leipzig – Kontakt zu Elke Müller

Bestätigte / beglaubigte Übersetzung

Als vom Oberlandesgericht Dresden öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bin ich berechtigt, Ihnen alle Übersetzungen auch als bestätigte bzw. beglaubigte Übersetzung zu liefern. Dies wird u. a. von Gerichten, vom Standesamt, von der Ausländerbehörde, von Zeugnis-Anerkennungsstellen, bei Bewerbungen usw. gefordert.

Dafür gibt es in den einzelnen deutschen Bundesländern und im allgemeinen Sprachgebrauch recht unterschiedliche Bezeichnungen.  Man spricht unter anderem von „amtlichen“, „beglaubigten“, „bestätigten“, „offiziellen“, „vereidigten“ oder „zertifizierten“ Übersetzungen (Englisch: „certified translation“, Spanisch: „traducción certificada“) bzw. von „beeidigter“, „ermächtigter“, „vereidigter“ oder „zertifzierter“ Übersetzer (Englisch: „sworn translator“, Spanisch: „traductor jurado“).

Gemeint ist aber jeweils der gleiche Sachverhalt und in Sachsen lauten die offiziellen Bezeichnungen „bestätigte Übersetzung“ und  „beeidigter Übersetzer“.

Gemäß §142 III ZPO ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer bescheinigt wurde, vor Gerichten deutschlandweit gültig.

Sie wurden gebeten, eine bestätigte/beglaubigte Übersetzung folgender Dokumente vorzulegen?

Geburtsurkunde, Eheurkunde, Heiratserlaubnis, Ledigkeitsbescheinigung, Sterbeurkunde, Führerschein, Registerauszug, Führungszeugnis, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Rentenbescheinigung, Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis, Sorgerechtsbescheinigung, Schul-/Hochschulzeugnis, Notenübersicht, Urkunde zum Führen einer Berufsbezeichnung usw.

→ Ich unterstütze Sie gern – Kontaktieren Sie mich!

Besonderheiten bei der Auftragsabwicklung

Bitte beachten Sie zunächst meine allgemeinen Hinweise zur Auftragsabwicklung.

Für eine bestätigte / beglaubigte Übersetzung gibt es zudem folgende Besonderheiten:

  • Diese Übersetzung kann ich Ihnen entweder „vom Original“, „von der beglaubigten Kopie“ oder „von der Kopie“ erstellen, was neben anderen Angaben im Bestätigungsvermerk angegeben wird. Zusätzlich zum Bestätigungsvermerk versehe ich die Übersetzung mit Stempel und Unterschrift.
  • Oftmals erkennen Behörden oder sonstige Institutionen aus Gründen der Fälschungssicherheit bestätigte / beglaubigte Übersetzungen „von der Kopie“ oder von digitalen Vorlagen nicht an. Aus diesem Grund ist es i. d. R. erforderlich, mir Originaldokumente oder beglaubigte Kopien davon zuzusenden (per Brief oder Einwurf-Einschreiben). Für einen Kostenvoranschlag ist ein per E-Mail gesendeter Digitalscan Ihres Dokuments normalerweise ausreichend. Im Einzelfall entscheidet der Empfänger der Übersetzung, welche Form erforderlich ist; bitte halten Sie ggf. mit diesem Rücksprache.
  • Ich erstelle die Übersetzung entsprechend den geltenden Vorschriften, darunter den Vorgaben des Oberlandesgerichts Dresden für das Erstellen solcher Übersetzungen. Danach ist u. a. das Format des Ausgangstextes in der Übersetzung nachzubilden, damit die entsprechenden Informationen eindeutig zugeordnet werden können. Deshalb sind auch Siegel, Stempel, Gebührenmarken, Anmerkungen etc. zu übersetzen; Behörden- und Positionsbezeichnungen sind zu erläutern; Besonderheiten des Dokuments müssen beschrieben werden usw. Diese Layoutarbeiten führen je nach Struktur des Dokuments zu zusätzlichem, aber unvemeidlichem Arbeitsaufwand.
  • Fertige Übersetzungen sende ich Ihnen auf dem Postweg zu. Alternativ können Sie die Dokumente nach Terminvereinbarung bei mir im Büro abgeben und abholen.
  • Auf Wunsch sende ich die Übersetzung direkt an einen von Ihnen angegebenen Empfänger.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mir gern oder rufen Sie mich an!

Apostille / Legalisation

Für die Verwendung im Ausland benötigen Sie evtl. zusätzlich eine Apostille oder Legalisation – weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landgerichts Leipzig.

Beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass die Bearbeitung am Landgericht aufgrund der Corona-Situation länger dauern kann als üblich.

Auf Wunsch übernehme ich für Sie das Einholen der Apostille/Legalisation am Landgericht.

Beglaubigte Kopien

Mit der beglaubigten Übersetzung nicht zu verwechseln ist das Anfertigen einer beglaubigten Kopie des Originaldokuments. Dazu ist ein Übersetzer nicht befugt.

Beglaubigte Kopien erhalten Sie unkompliziert u. a. beim Notar. Kontaktdaten der Notariate finden Sie im aktuellen Verzeichnis der Notare in Leipzig. Dort wird eine Kopie Ihres Dokuments erstellt und bestätigt, dass die im Notariat angefertigte Kopie mit der Vorlage übereinstimmt. Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Inhalt des vorgelegten Dokuments.

Unter Umständen erhalten Sie beglaubigte Kopien auch in den Bürgerämtern der Stadt Leipzig. Um unnötigen Zeitaufwand zu vermeiden, sollten Sie vorab beim Bürgertelefon Leipzig unter 0341-1230 anrufen und nachfragen, ob dies in Ihrem Fall möglich ist. Laut Angaben der Stadt gibt es keine Übersicht der Dokumente, von denen dort beglaubigte Kopien angefertigt werden können, und die entsprechenden Vorschriften sind häufigen Änderungen unterworfen.

 

 

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